Jugendausbildung - Die Zukunft des MV Leiberg

Der Musikverein hat sich während seines Bestehens ständig mit der Ausbildung junger Menschen befasst. Zuerst waren es nur männliche Mitglieder, doch seit 1975 werden auch weibliche Musikinteressierte ausgebildet.

Ziel der Ausbildung ist es, das Interesse der Auszubildende an der Musik zu wecken und sie an die Musik heranzuführen. Ziel des Musikvereins ist es, den einzelnen Schüler individuell zu fördern. Durch diese Vorbereitung ist eine aktive Mitwirkung im Blasorchesters des Musikvereins gewährleistet.

Auszubildende:
Es sollte ca. das 10. Lebensjahr vollendet sein.

Instrument:
Der Musikverein stellt (wenn verfügbar) für ca. 4 Wochen ein Probeinstrument zum Kennenlernen zur Verfügung. Danach muss ein Instrument beschafft werden. Das Instrument kann gekauft oder eventuell geleast/gemietet werden. Der Musikverein unterstützt mit Rat und Tat bei der Suche und Kontaktaufnahme.

Einzelunterricht
Einmal wöchentlich findet Einzelunterricht durch einen qualifizierten Instrumentalisten statt. Es können Kosten für den Einzelunterricht entstehen. Diese werden nur dem Ausbilder gezahlt.

Gruppenausbildung
Jeden 1. Mittwoch im Monat wird das praktisches Zusammenspiel aller Musikschüler und Jugendlichen geübt.

Theoretischer Unterricht (Ziel bestehen der D1-Leistungsprüfung):
Ausbildung durch einen qualifizierten Ausbilder in Theorie mit dem Ziel des erfolgreichen Bestehens der D1-Leistungsprüfung (nach ca. 2 bis 3 Jahren Ausbildung) nach den Richtlinien des Blasmusikverbandes. Die Kosten für die Gruppenausbildung und Theoretischer Unterricht beträgt 25 € pro Quartal und sind per Lastschrift zu zahlen.Grundsätzliches zu den Leistungslehrgänge und Prüfungen des Musikverbandes NRW:
Die Leistungslehrgänge D1 bis D3 sind zur Instrumentaltechnischen und theoretischen Ausbildung der Musiker in Vereinen gedacht. Es handelt sich um eine auf einander aufbauende Lehrgangsreihe mit steigendem Schwierigkeitsgrad. Die Lehrgänge beinhalten unter anderem: Metrum (Tempo), Takt, Rhythmus (Notenwerte), Atemtechnik (Stütze), Schlagtechniken, Notensystem (Notennamen / -werte), Artikulation, Melodieführung, Phrasierung, Tonarten (dur / moll), Versetzungs-/Vorzeichen, Intervalle allgemeine Musiktheorie, Formen (Vortragsbezeichnungen, musikalischer Ablauf, Wiederholungen), Dynamik, Gehörbildung und praktische Übungen

Pflichten:
Der Ausbildende sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Bei Verhinderung ist der Ausbilder rechtzeitig zu informieren. Vom Auszubildende versäumte Unterrichtsstunden gehen grundsätzlich zu seinen Lasten. Sind im Unterricht normale Fortschritte in Folge mangelnden Fleißes oder aus anderen Gründen nicht zu erzielen, kann der Musikverein das Ausbildungsverhältnis einseitig beenden. Nach dem Grundkenntnisse erworben wurden (ca. 1 bis 2 Jahre) ist es Pflicht an den Vereinsproben (jeden Mittwoch und Sonntag) und Auftritten teilzunehmen.

Kontakte:
Für Fragen oder Anregungen steht der Dirigent Martin Hesse (Tel. 96 49 674) und der Vorstand gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten des Vorstandes finden Sie auf der Webseite unter Kontakte.

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